Honorar
Honorar
Für die logopädische Diagnostik und Therapie ist eine Heilmittelverordnung (Rezept) gesetzliche Voraussetzung. Wenn eine entsprechende Indikation vorliegt, stellt Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung auf dieser Grundlage aus. Das kann z.B. Ihr Hausarzt, Neurologe oder HNO-Arzt sein.
Wenn Sie privat krankenversichert und / oder Beihilfe berechtigt sind, übernimmt der jeweilige Kostenträger die Rechnung entsprechend Ihren Vertragsbedingungen.
- Zu Beginn der Behandlung erfolgt eine Kostenvereinbarung zwischen Ihnen und mir.
- Ich orientiere mich an der Gebührenordnung der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).
- Natürlich besteht auch die Möglichkeit der Diagnostik und Therapie als Selbstzahler.
Termine sind ausschließlich nur nach vorheriger Vereinbarung möglich, die telefonisch oder per E-Mail verabredet werden können.
Telefon
0201/789 312
