Honorar

Honorar

Für die logopädische Diagnostik und Therapie ist eine Heilmittelverordnung (Rezept) gesetzliche Voraussetzung. Wenn eine entsprechende Indikation vorliegt, stellt Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung auf dieser Grundlage aus. Das kann z.B. Ihr Hausarzt, Neurologe oder HNO-Arzt sein.

Wenn Sie privat krankenversichert und / oder Beihilfe berechtigt sind, übernimmt der jeweilige Kostenträger die Rechnung entsprechend Ihren Vertragsbedingungen.

Termine sind ausschließlich nur nach vorheriger Vereinbarung möglich, die telefonisch oder per E-Mail verabredet werden können.

Telefon

0201/789 312

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